Ministerpräsident/Ministerpräsidentin
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ist der Chef oder die Chefin der
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird von den
Er oder sie lenkt die Politik des Bundeslandes. Er oder sie vertritt das Bundesland nach außen: Er oder sie spricht und verhandelt zum Beispiel mit der
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin entscheidet, wie viele
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin vertritt mit anderen Ministern das Bundesland im
In den Bundesländern Hamburg, Bremen und Berlin nennt man den Regierungschef nicht Ministerpräsident.
In Hamburg und Bremen heißt der Chef oder die Chefin der Landesregierung „Erster Bürgermeister“ oder „Erste Bürgermeisterin“. In Berlin nennt man den Chef der Landesregierung „Regierender Bürgermeister“
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //