Meinungsfreiheit
Jeder kann eine eigene Meinung haben und äußern.
Seine Meinung zu sagen ist wichtig für die
In Artikel 5 (1) des
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […].
Das heißt, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Meinung öffentlich zu sagen.
Zum Beispiel kann man sagen, was man über Politik denkt. Ein Bürger oder eine Bürgerin können zum Beispiel sagen, dass sie ein Gesetz schlecht finden und ein anderes Gesetz wollen. Eine Bürgerin will zum Beispiel, dass Autos in Städten langsamer fahren, und deshalb das Gesetz ändern. Dies darf sie zum Beispiel im
Interner Link: Internet schreiben. Oder sie kann mit anderen ein Plakat schreiben, auf dem steht: In Städten langsamer fahren! Wir wollen ein anderes Gesetz.
Oder ein Bürger kann im Internet schreiben: „Der
Interner Link: Bürgermeister will Geld sparen und deshalb mein Lieblingsschwimmbad verkaufen. Das finde ich falsch!“ Wenn viele Menschen gegen den Verkauf sind, kann das etwas verändern: Das Schwimmbad wird vielleicht doch nicht verkauft.Man darf auch Politiker kritisieren, zum Beispiel die
Interner Link: Bundeskanzlerin oder einen Minister.Oder man schlägt vor, was die Bundeskanzlerin oder der Minister besser machen sollen.
Aber es gibt auch Grenzen der Meinungsfreiheit. Grenzen sind dort, wo die Grundrechte anderer Personen verletzt werden:
Es ist nicht erlaubt
zum Hass auf andere Menschen aufzurufen,
anderen Menschen mit Gewalt zu drohen.
Das verbreitet Angst und die Menschen fühlen sich nicht mehr sicher. Hass und Gewalt verletzen die Rechte anderer Menschen.
Auch Beleidigungen sind verboten. Einen Menschen mit einer Behinderung "lahmen Krüppel" zu nennen, ist eine Beleidigung.
Es ist oft schwer, zu entscheiden:
Was ist eine erlaubte Meinung?
Was ist eine Beleidigung?
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //