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Landesregierung | bpb.de

Landesregierung

Landesregierung

Die Landesregierung ist die Interner Link: Regierung in einem Interner Link: Bundesland.

Dies sind die Aufgaben einer Landesregierung:

  • Sie führt die Interner Link: Gesetze aus.
    Zum Beispiel kann der Landtag beschließen,
    dass die meisten Schulen den Schüler und Schülerinnen
    Mittagessen anbieten müssen.
    Die Landesregierung muss dann dafür sorgen,
    dass dies so geschieht.

  • Sie erklärt den Bürger und Bürgerinnen die Politik des Bundeslandes.

  • Die Landesregierung schickt auch Vertreter und Vertreterinnen in den Interner Link: Bundesrat.

Die Landesregierung kann dem Interner Link: Landtag auch Gesetze vorschlagen.

Die Landesregierung ist Teil der Interner Link: Exekutive.

Zur Landesregierung gehören:

In manchen Bundesländern gehören auch Staatssekretäre und Staatsräte zur Landesregierung.
Staatssekretäre und Staatsräte sind hohe Beamte und Beamtinnen.
Sie unterstützen die Minister und Ministerinnen
sowie die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen.

Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin leitet die Landesregierung.

Ein anderes Wort für Landesregierung ist Landeskabinett.
In Berlin, Bremen und Hamburg heißt die Landesregierung Senat.
In Bayern und Sachsen heißt die Landesregierung auch Staatsregierung.
In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg heißt die Landesregierung auch Ministerrat.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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