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Landesministerium | bpb.de

Landesministerium

Die Landesministerien gehören zu den Interner Link: Landesregierungen.
Jedes Ministerium ist für einen bestimmten Bereich zuständig.
Zum Beispiel für den Bereich "Verkehr". Oder für den Bereiche "Finanzen".

Nach einer Interner Link: Landtagswahl entscheidet der Interner Link: Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wie viele und welche Landesministerien es gibt.
Interner Link: Ein Landesminister oder eine Landesministerin leitet ein Landesministerium.
Sie treffen die wichtigen Entscheidungen über die Arbeit ihres Landesministeriums.

In den unterschiedlichen Bundesländern gibt es auch unterschiedliche Landesministerien. Zum Beispiel gibt es in jedem Bundeland ein Ministerium, das für die Finanzen zuständig ist. In vielen Bundesländern ist das Ministerium nur für Finanzen zuständig. Manchmal heißt es aber auch "Ministerium für Finanzen und Europa". Es ist dann auch noch für Europa zuständig.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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