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Körperliche Unversehrtheit | bpb.de

Körperliche Unversehrtheit

Körperliche Unversehrtheit

Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen.
Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.

In Artikel 2 (2) des Interner Link: Grundgesetzes steht:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. […]

Zeichnung: Ein Mann erhebt die Hand gegen ein Mädchen. (© bpb)

Der Artikel schützt die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Der Staat muss den Körper, den Geist und das Leben aller Menschen schützen.

Der Interner Link: Staat darf zum Beispiel niemanden foltern. Der Staat darf niemanden durch Folter verletzen oder töten.

Der Staat muss auch aufpassen, dass niemand anderes einen Menschen verletzt oder tötet. Der Staat muss die Gesundheit eines Menschen schützen.

Der Staat muss zum Beispiel dafür sorgen, dass Lebensmittel, die verkauft werden, nicht giftig sind. Dafür gibt es strenge Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland.

Auch ein Arzt darf keinen Menschen an seinem Körper verletzen,
wenn er das nicht will. Jeder Mensch entscheidet selbst, wie er mit seinem Körper umgeht. Zum Beispiel entscheidet er, ob er mit einer Untersuchung einverstanden ist.
Auch dafür gibt es Vorschriften. Man muss zum Beispiel einer Operation schriftlich zustimmen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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