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Kanzlermehrheit | bpb.de

Kanzlermehrheit

Kanzlermerheit

Kanzlermerheit

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Der Kanzler oder die Interner Link: Kanzlerin muss vom Interner Link: Bundestag mit einer absoluten Interner Link: Mehrheit gewählt werden. Absolute Mehrheit bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Interner Link: Abgeordneten im Bundestag die Person wählen muss. Die absolute Mehrheit wird deshalb auch "Kanzlermehrheit" genannt.

Wenn eine Person die absolute Mehrheit hat, ist sie der neue Kanzler oder die neue Kanzlerin. Wenn die Person zu wenige Stimmen bekommt, müssen die Abgeordneten ein zweites Mal wählen.

Wenn nach der zweiten Interner Link: Wahl keine Person die absolute Mehrheit, müssen die Abgeordneten ein drittes Mal wählen. Bei der dritten Wahl gewinnt die Person mit den meisten Stimmen. Dann muss es keine absolute Mehrheit mehr geben.

„Kanzlermehrheit“ heißt, dass jemand, der die absolute Mehrheit der Stimmen der Bundestagsabgeordneten bekommen hat. Eine absolute Mehrheit hat jemand, der mehr als die Hälfte aller Stimmen hat. In unserem Beispiel gibt es 100 Stimmen. Die Hälfte von 100 sind 50. Die Partei B hat die absolute Mehrheit, weil sie mehr als 50 Stimmen hat (© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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