Gleichheitsrecht
Das Gleichheitsrecht im Grundgesetz sichert, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Im
Artikel 3 im Grundgesetz ist ein Grundrecht und ein Gleichheitsrecht.
Darin steht:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Gleichheitsrecht im Grundgesetz kann man auch in anderen Artikel finden.
Zum Beispiel zählt bei der
Alle deutschen
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //