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Fernmeldegeheimnis | bpb.de

Fernmeldegeheimnis

Das Fernmeldegeheimnis schützt Nachrichten, die auf elektronischem Weg versendet werden. Es schützt z. B. E-Mail, Nachrichten Apps und Chats über das Internet. Auch Nachrichten über das Telefon sind vom Fernmeldegeheimnis geschützt.

Mehr zu diesem Thema können Sie in diesem Lexikon bei dem Stichwort Interner Link: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis erfahren.

Zeichnung: Textmitteilungen über Handys sind ebenso privat wie das Postgeheimnis und sind nur für den Adressaten bestimmt - weder die Familie noch die Polizei hat ein Recht darauf, die Nachrichten zu lesen. (© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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