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Direktkandidat/Direktkandidatin | bpb.de

Direktkandidat/Direktkandidatin

Direktkandidat/Direktkandidatin

Direktkanditaten oder Direktkandidatinnen sind Interner Link: Kandidaten oder
Kandidatinnen
in einem Interner Link: Wahlkreis. Der Direktkanditat oder die Direktkandidatin
mit den meisten Stimmen ist direkt in das Interner Link: Parlament gewählt.

Es gibt verschiedene politische Interner Link: Wahlen. Zum Beispiel werden der Interner Link: Bundestag und die Interner Link: Landtage gewählt. Bei vielen dieser Wahlen können die Interner Link: Bürger und Bürgerinnen eine Person wählen, die ihren Interner Link: Wahlkreis im Parlament vertritt.

Bei den Wahlen bewerben sich mehrere Personen für die Aufgabe.
Ein anderes Wort für 'sich bewerben' ist kandidieren.
Deshalb heißen diese Personen auch Kandidaten oder Kandidatinnen.
Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen wird Interner Link: Abgeordneter oder Abgeordnete im Interner Link: Parlament. Man nennt sie Wahlkreisabgeordneter oder Wahlkreisabgeordnete.

Die Bürger und Bürgerinnen wählen Wahlkreisabgeordnete direkt.
Eine Kandidatin, die Bürger und Bürgerinnen in einem Wahlkreis gewählte haben, kommt direkt in den Bundestag oder den Landtag.
Es ist gleichgültig, wieviel Stimmen die Partei der Kandidatin bekommen hat.
Deswegen heißen die Wahlkreiskandidaten auch Direktkandidaten.

Aus jedem Wahlkreis gibt es einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin.
So sind die Bürger und Bürgerinnen aus jeder Region im Parlament vertreten.

(© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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