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Direktkandidat/Direktkandidatin | bpb.de

Direktkandidat/Direktkandidatin

Direktkanditaten oder Direktkandidatinnen sind Interner Link: Kandidaten oder
Kandidatinnen
in einem Interner Link: Wahlkreis. Man nennt sie deshalb auch Wahlkreiskandidaten.

Es gibt verschiedene politische Interner Link: Wahlen. Zum Beispiel werden der Interner Link: Bundestag und die Interner Link: Landtage gewählt. Bei vielen dieser Wahlen können die Interner Link: Bürger und Bürgerinnen eine Person aus ihren Interner Link: Wahlkreis wählen. Sie soll die Bürger und Bürgerinnen im Parlament vertreten und für die Menschen im Wahlkreis gut ansprechbar sein.

Bei den Wahlen bewerben sich mehrere Personen für die Aufgabe. Ein anderes Wort für 'sich bewerben' ist kandidieren.
Deshalb heißen diese Personen auch Kandidaten oder Kandidatinnen.
Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen wird Interner Link: Abgeordneter oder Abgeordnete. Der Kandidat oder die Kandidatin wird direkt in das Interner Link: Parlament gewählt.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Zum Beispiel bei der Bundestagswahl.

Das Beispiel Bundestagswahl
Für die Bundestagswahl ist Deutschland in Wahlkreise aufgeteilt.
In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise.
Mit der Erststimme wählen die Wähler und Wählerinnen eine Person aus ihrem Wahlkreis.
Die Wähler und Wählerinnen können also eine Person in ihrem Wahlkreis direkt wählen.

Wenn die Person in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat, kommt sie direkt in den Bundestag.
Sie wird Abgeordneter oder Abgeordnete

Wichtig ist dafür aber auch, dass die Partei der Person genug Zweitstimmen bekommen hat.
Das erklären wir im Lexikon hier:
Interner Link: Verteilung der Bundestagssitze.

(© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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