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Bundesverfassungsgericht | bpb.de

Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein Interner Link: Gericht und ein Interner Link: Verfassungsorgan.

Das Bundesverfassungsgericht schützt das Interner Link: Grundgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht ist eines der fünf obersten Interner Link: Verfassungsorgane.
Diese vier anderen Verfassungsorgane sind der Interner Link: Bundestag, der Interner Link: Bundesrat, der Interner Link: Bundespräsident und die Interner Link: Bundesregierung.
Manchmal streiten sich zum Beispiel zwei Verfassungsorgane mit einander.

Sie streiten sich zum Beispiel darüber, ob ein Interner Link: Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt.

Sie können dann beim Bundesverfassungsgericht klagen. Wer wann klagen kann, dafür gibt es genaue Regeln.

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob gegen das Grundgesetz verstoßen wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat noch andere Aufgaben. Der Interner Link: Staat darf niemanden in seinen Interner Link: Grundrechten verletzen.
Eine wichtige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, dieses Recht zu schützen.

Nehmen wir zum Beispiel an, eine Person ist davon überzeugt, dass der Staat ihre Grundrechte verletzt.
Diese Person kann sich beim Bundesverfassungsgericht beschweren. Sie kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Die Person kann so den Schutz ihrer Grundrechte fordern.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann, ob der Staat die Grundrechte verletzt hat.
Vorher prüft das Bundesverfassungsgericht aber, ob es zuständig ist oder ob ein anderes Gericht darüber entscheiden muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.
Es besteht aus 16 Richtern und Richterinnen. Sie werden immer für 12 Jahre gewählt.
Nach 12 Jahren können sie nicht nochmal gewählt werden.
8 Richter und Richterinnen werden vom Bundestag gewählt.
Und 8 Richter und Richterinnen werden vom Bundesrat gewählt.

Im Juli 2020 heißt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Eingang zum Richtergebäude (Rainer Lück) Lizenz: cc by-nc-sa/3.0/de

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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