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Bundesrat | bpb.de

Bundesrat

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einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Der Bundesrat ist die Vertretung der Interner Link: Bundesländer beim Interner Link: Bund.

In Artikel 50 des deutschen Interner Link: Grundgesetzes steht:
"Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Interner Link: Europäischen Union mit".

Die 16 Bundesländer sind im Bundesrat vertreten. Im Bundesrat entscheiden die Bundesländer in der Bundespolitik mit.

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Interner Link: Landesregierungen.
Im Bundesrat gibt es insgesamt 69 Stimmen. Das bedeutet: Es gibt 69 Plätze.
Die Bundesländer haben unterschiedlich viele Stimmen im Bundesrat.
Bundesländer mit vielen Interner Link: Bürgern und Bürgerinnen haben mehr Stimmen.
Bundesländer mit weniger Bürgern und Bürgerinnen haben weniger Stimmen.

  • Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel 6 Stimmen, da dort die meisten Einwohner leben.

  • Bremen hat nur 3 Stimmen, weil es die wenigsten Einwohner hat.

Jedes Bundesland hat aber mindestens 3 Stimmen im Bundesrat.
Der Bundesrat macht zusammen mit dem Interner Link: Bundestag die Interner Link: Gesetze.
Der Bundesrat stimmt über Gesetze ab, die der Bundestag vorher beschlossen hat.
Der Bundesrat kann auch Vorschläge für Gesetze machen.
Der Bundestag muss dann über die Vorschläge beraten und entscheiden.

Die Gesetze, die Bundestag und Bundesrat zusammen machen, gelten in ganz Deutschland.

Der Bundesrat gehört zu den fünf obersten Interner Link: Verfassungsorganen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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