Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist der Chef oder die Chefin der
Das heißt:
Der Kanzler oder die Kanzlerin leitet die Regierung.
Er oder sie hat viel Verantwortung in der Politik.
Der Kanzler oder die Kanzlerin gibt die Richtlinien vor und sagt was gemacht wird, wenn es zu einem Streit in der Regierung kommt.
Der Kanzler oder die Kanzlerin schlägt dem
Interner Link: Bundespräsidenten vor, werInterner Link: Minister oder Ministerin werden soll.Der Kanzler oder die Kanzlerin kann den Bundespräsidenten auch bitten, Minister und Ministerinnen zu entlassen.
Der Bundespräsident ernennt oder entlässt dann Minister oder Ministerinnen, wie Kanzler oder Kanzlerin es vorgeschlagen hat.
Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin
Nach der
Die absolute Mehrheit wird deshalb auch "
Im dritten Wahlgang gilt diese Regel nicht mehr.
Wenn ein neuer Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin vom Bundestag gewählt ist, dann wird die Person vom Bundespräsident zum Kanzler oder zur Kanzlerin ernannt.
Der Bundestag kann den Kanzler oder die Kanzlerin entlassen, wenn er gleichzeitig einen neuen oder eine neue wählt.
Eine solche Abstimmung nennt man
Dieses Bild zeigt das Bundeskanzleramt. Das Bundeskanzleramt ist der Amtssitz des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Dort arbeitet der Bundeskanzler und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bundeskanzler empfängt dort Gäste aus Deutschland oder dem Ausland, mit denen er politische Probleme bespricht. (© picture-alliance)
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //