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Bürgerrechte | bpb.de

Bürgerrechte

Bürgerrechte

Bürgerrechte

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Bürgerrechte sind Interner Link: Grundrechte, die alle Interner Link: Bürger und Bürgerinnen eines Interner Link: Staates haben.

Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte, die Menschen in Deutschland gegenüber dem Staat haben.
Menschenrechte und Bürgerrechte sind Grundrechte.

Menschenrechte gelten für alle Menschen.
Bürgerrechte gelten nur für die Bürger und Bürgerinnen eines Staates.
Sie gelten nicht für die Ausländer in dem Staat.

Die Interner Link: Versammlungsfreiheit ist zum Beispiel ein Bürgerrecht.
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht zu demonstrieren. Dies nennt man Versammlungsfreiheit.

(© bpb)

Auf der Demonstration darf er oder sie seine oder ihre Meinung sagen.
Auch Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland wohnen, haben das Recht, ihre Meinung zu sagen.

Aber in einigen Fällen gilt: Der Staat darf einem Ausländer oder einer Ausländerin verbieten, in Deutschland zu demonstrieren.
Zum Beispiel darf der Staat verhindern, dass ein Mitglied einer ausländischen Interner Link: Regierung in Deutschland demonstriert.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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