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Asyl | bpb.de

Asyl

In Gesetzen bedeutet Asyl vor allem Schutz vor Gefahr oder Verfolgung

Asyl

Asyl

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Das Wort Asyl kommt aus der griechischen Sprache. Das Wort Asyl bedeutet: Heim oder Unterkunft.

In Artikel 16a (1) des deutschen Interner Link: Grundgesetzes steht: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Das bedeutet, dass Menschen, die Asyl bekommen, in einem sicheren Interner Link: Staat leben dürfen.

Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland (© bpb)

Politisch verfolgt bedeutet, dass ein Staat eine Person aus politischen Gründen verfolgt. Politisch Verfolgte leben in ihrem Staat in großer Gefahr. Ihre Menschenrechte werden nicht geachtet. Manche Menschen werden körperlich verletzt, gefoltert oder sogar getötet.

Für die politische Verfolgung gibt es verschiedene Gründe:

  • eine andere politische Meinung als der Staat

  • eine Religion, die der Staat nicht möchte

  • Homosexualität oder Transsexualität

In Deutschland bekommen diese Menschen Asyl. Das heißt sie dürfen hier leben und arbeiten.

Dafür müssen sie aber erst vorher einen Asylantrag stellen. Dann prüft der Staat, ob die Person politisch verfolgt ist. Er prüft zum Beispiel auch, ob die Person schon in einem anderen Staat Asyl bekommen hat und aus einem sicheren Staat nach Deutschland gekommen ist.

Mehr Informationen dazu gibt es Interner Link: hier

Zeichnung: Flüchtlinge bitten an einem Grenzübergang um Asyl. (© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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