in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pflegeversicherung (GPV) neben dem allgemeinen Beitragssatz bestehende Abgabe. In der GKV können Krankenkassen von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben, wenn sie mit dem allgemeinen Beitragssatz (2016: 14,6 %) nicht auskommen. 2016 liegt dieser alleine von den Versicherten zu tragende, einkommensabhängige Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 1,1 %. In der GPV wird neben dem allgemeinen Beitrag von Kinderlosen ein Zusatzbeitrag von 0,25 % erhoben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.