gemeinsame Einrichtugen der Agenturen für Arbeit vor Ort mit kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verwaltung von Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitslose (Arbeitslosengeld II). Durch die starke lokale Präsenz erhofft man sich eine bessere Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.