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Einheitliches Patentgericht | bpb.de

Einheitliches Patentgericht EPG

2013 haben sich zunächst 25 EU-Staaten geeinigt, ein Patent in der Europäischen Union zu schaffen, das einen einheitlichen Schutz für nahezu alle EU-Staaten gewährleistet. Dieses EU-Einheitspatent wird vom Interner Link: Europäischen Patentamt (siehe dort) vergeben. Über die Verletzung sowie den Rechtsbestand eines Einheitspatents entscheidet künftig das eigens hierfür gegründete Einheitliche Patentgericht, nicht mehr die nationalen Gerichte.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten