besonderer, 2004 eingeführter Freibetrag für Steuerpflichtige, die mindestens ein Kind allein erziehen, in Höhe von jährlich (2016) 1 908 €, für jedes weitere Kind zusätzlich 240 € pro Kind.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.