Abkürzung für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, wird auch als elektronische Lohnsteuerkarte bezeichnet. Seit 2014 werden die Steuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge oder Kirchensteuerabzug dem Arbeitgeber durch einen elektronischen Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellt. Dazu muss jeder Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit Name, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls Freibeträgen in der ELStAM-Datenbank angemeldet werden. Die dann übermittelten Steuermerkmale muss der Arbeitgeber bei der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung anwenden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.