Bemessungsgrundlage für die Zollsätze bei Erhebung von Zöllen und für die Einfuhrumsatzsteuer. Der Zollwert entspricht dem Bezugspreis der Ware (Warenwert minus Skontoabzug, zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.