Abgaben an den Staat, die beim Übergang über die Zollgrenze eines Landes oder eines Zollgebietes zu entrichten sind. In den vergangenen Wirtschaftsepochen dienten Zölle als Instrument der Einnahmebeschaffung für den Staat (Finanzzölle) sowie zur Beeinflussung der Wirtschaftsstruktur, z. B. als Schutzzölle, um die inländischen Anbieter vor der Auslandskonkurrenz zu schützen.
Man unterscheidet die Zölle nach der Art der Warenbewegung: Einfuhrzölle sind auch als Schutzzölle geeignet einerseits, um die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse zu drosseln, und andererseits, wenn sie entsprechend gesenkt werden, steigenden Preistendenzen auf dem Inlandsmarkt entgegenzuwirken. Ausfuhrzölle werden nicht erhoben. Der Zoll ist eine indirekte Steuer wie die Umsatzsteuer, die aber nur bestimmten Gütern, nämlich importierten Gütern gilt. Die Abgabe muss entweder als Mengenzoll (spezifischer Zoll) nach Stückzahl, Gewicht, Länge oder als Wertzoll auf den Handelswert einer Ware geleistet werden. Zölle sind tarifäre
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.