Zahlungen zwischen Gebietskörperschaften eines Staates im Rahmen des
Unterschieden werden Zuweisungen des Bundes an die Länder (Bundesergänzungszuweisungen) sowie Zuweisungen von Bund und Ländern an die Gemeinden. Die Zahlungen der Bundesländer untereinander im Rahmen des Länderfinanzausgleichs werden auch als Ausgleichszuweisungen bezeichnet. Die Zuweisungen der Länder an die Gemeinden werden entweder als Zweckzuweisungen zur Mitfinanzierung bestimmter Ausgaben wie kommunaler Investitionen gezahlt oder als allgemeine Zuweisung ohne Zweckbindung, die teilweise nach einem bestimmten Schlüssel zum Ausgleich der Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden berechnet werden (Schlüsselzuweisungen).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.