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Zuschläge | bpb.de

Zuschläge

Zahlungen für besondere Leistungen oder Belastungen des Arbeitnehmers, z. B. für ungünstige Arbeitszeiten (Nachtarbeit, Spätschicht), Erschwernisse (Schmutz, Hitze). Hat der Arbeitgeber Überstunden angeordnet, muss er auch die meist in Tarifverträgen vereinbarten Überstunden- bzw. Mehrarbeitszuschläge bezahlen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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Grundsätzlich bilden sich Löhne in Abhängigkeit von Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot auf dem Arbeitsmarkt. Doch dieser Mechanismus wird in der Realität oft ersetzt.