Zahlungen für besondere Leistungen oder Belastungen des Arbeitnehmers, z. B. für ungünstige Arbeitszeiten (Nachtarbeit, Spätschicht), Erschwernisse (Schmutz, Hitze). Hat der Arbeitgeber Überstunden angeordnet, muss er auch die meist in Tarifverträgen vereinbarten Überstunden- bzw. Mehrarbeitszuschläge bezahlen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.