vertraglich vereinbarte Laufzeit von Krediten, in der der Zinssatz sowohl vom Kreditinstitut als auch vom Kreditnehmer nicht verändert wird. Eine Zinsanpassungsklausel ermöglicht bei wesentlichen Zinssatzänderungen am Kapitalmarkt eine nachträgliche Korrektur des vereinbarten Zinssatzes.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.