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Zusammenveranlagung | bpb.de

Zusammenveranlagung

die gemeinsame Erfassung steuerpflichtiger Einkünfte mehrerer Personen. Bei der Einkommensteuer werden die Einkünfte der Ehepartner zusammengerechnet. Soweit nicht eine getrennte Veranlagung vereinbart ist, wird die Einkommensteuer nach dem Interner Link: Splittingverfahren (siehe dort) berechnet.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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