Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht, in dem per Rechtsverordnung die Bedingungen der Arbeitsaufnahme von Empfängern von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II nach der Vermittlung einer Stelle durch die Agentur für Arbeit geregelt sind (z. B. für Art und Ort der angebotenen Beschäftigung). So besteht kein besonderer Berufs- oder Qualifikationsschutz; ein Arbeitsloser muss grundsätzlich auch zum Umzug bereit sein.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.