über den Tariflohn hinausgehender einmaliger oder regelmäßiger Geldbetrag (übertarifliche Zulage).
Sie wird freiwillig oder aufgrund einer nicht tarifvertraglichen Verpflichtung des Arbeitgebers gezahlt; oft ergibt sie sich aus dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.