Gestaltungsgrundsatz für alle wirtschaftlichen Abläufe in einer Zentralverwaltungswirtschaft. Das gesamte Wirtschaftsgeschehen von der Güterproduktion über den Arbeitskräfteeinsatz und die Energieversorgung bis zur Festlegung der Preise und der Verteilung der Waren im Inland und des Exports von Erzeugnissen in das Ausland wird dabei durch eine staatliche Planungsbehörde zentral geplant und gelenkt.
Private Initiative und Gestaltungsmöglichkeiten in der Wirtschaft sind von untergeordneter Bedeutung und beschränken sich auf den persönlichen, häuslichen Bereich. Der Entwurf und die Aufstellung eines zentralen Volkswirtschaftsplans sind ein politischer Vorgang und werden durch eine zentrale Planungsbehörde auf oberster, staatlicher Ebene vorgenommen, bevor eine weitere Aufschlüsselung in Einzelpläne für die Betriebe, die diese dann zu erfüllen haben, erfolgt.
Die von der zentralen Planungsbehörde vorgegebenen Wirtschaftspläne sind je nach Planungszeitraum langfristig, mittelfristig (z. B. Fünfjahresplan) oder kurzfristig (Jahresplan).
Die zentrale Planung hat im Vergleich zur
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.