die legale Beschäftigung und Überlassung von Arbeitnehmern auf Basis des Gesetzes zur Interner Link: Arbeitnehmerüberlassung (siehe dort) unter Beachtung aller arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen. Dabei versteht man unter der Personaldienstleistung Zeitarbeit die Durchführung zeitlich begrenzter Arbeitsleistungen in Unternehmen (längstens 18 Monate). Der Entleiher nutzt die Arbeitskraft, ohne dass daraus arbeitsvertragliche Ansprüche erwachsen. Die Zeitarbeitsfirma muss etwa auch dann Arbeitsentgelt zahlen, wenn für den Leiharbeitnehmer vorübergehend keine Beschäftigung gefunden wird. Die Arbeitnehmer können in Zeitarbeitsfirmen ihre Arbeitslosigkeit beenden und Berufserfahrung gewinnen. Wegen der meist niedrigeren Entlohnung im Vergleich zu Festangestellten ist die Zeitarbeit umstritten. Der Leiharbeitnehmer soll künftig grundsätzlich nach 9 Monaten Beschäftigung denselben Lohn wie die Festangestellten bekommen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.