die im Zahlungsverkehr benutzten Geldarten. Grundsätzlich kann alles Zahlungsmittel sein, was im Tausch gegen Güter oder Forderungstitel akzeptiert wird. Besonders wichtig sind die gesetzlichen Zahlungsmittel, d. h. mit gesetzlichem Annahmezwang ausgestattete Geldarten wie Banknoten und Scheidemünzen, die jeder Gläubiger einer Geldforderung als Erfüllung seiner Forderung akzeptieren muss.
Zu den Zahlungsmitteln zählen neben Banknoten und Scheidemünzen (Bargeld) das Buchgeld und Geldsurrogate (Behelfszahlungsmittel wie Wechsel und Schecks).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.