eine örtliche Steuer, die von einigen Gemeinden, insbesondere Fremdenverkehrsgemeinden oder Universitätsstädten, erhoben wird. Diese Steuer knüpft an das Nutzen einer Zweitwohnung an. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der jährliche Mietaufwand.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.