ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Partner (Unternehmer) zur Herstellung des versprochenen Werkes frei von Sach- und Rechtsmängeln und der andere Partner (Besteller) zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 ff. BGB).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.