Verbrechen bzw. Vergehen von Kriminellen im »weißen Kragen«; ist seit einigen Jahren Straftatbestand: Das erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität von 1976 enthält Strafvorschriften zum Kreditbetrug, zum Wucher und zum Konkursstrafrecht. Das 1986 in Kraft getretene Gesetz enthält Vorschriften gegen Computerbetrug und Fälschung gespeicherter Daten; auch Kapitalanlagebetrug und Veruntreuung von Löhnen, Korruption, Menschenhandel, Rauschgifthandel und Schleusertum zählen zur Wirtschaftskriminalität.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.