das Recht des Arbeitgebers, Zeit, Ort und Art der Arbeit sowie das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb festzulegen (Betriebsordnung), z. B. Rauchverbot im Betrieb. Somit ist ein Arbeitnehmer weisungsgebunden.
Der Umfang des Weisungsrechts wird durch gesetzliche Bestimmungen (z. B. Arbeitsicherheits-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzgesetz) sowie Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt. Besonderheiten: Die Befolgung einer rechtswidrigen Weisung kann grundsätzlich verweigert werden, in Notfällen muss der Arbeitnehmer vorübergehend Arbeiten übernehmen, die nicht in seinem Arbeitsvertrag genannt sind.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.