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Willenserklärung | bpb.de

Willenserklärung

eine Willensäußerung, die darauf zielt, dass ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll. Willenserklärungen werden abgegeben, um damit bestimmte Rechtsfolgen zu bewirken (z. B. zum Abschluss eines Kaufvertrages, Verfassen eines Testaments), und können mündlich, telefonisch, schriftlich, durch ein bestimmtes Handeln (z. B. Handheben bei einer Auktion) geäußert werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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