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Wertpapierpensionsgeschäfte | bpb.de

Wertpapierpensionsgeschäfte (Pensionssatz)

Mittel der Geldpolitik, das von der Europäischen Zentralbank wie vormals von der Deutschen Bundesbank im Rahmen ihrer Interner Link: Offenmarktpolitik (siehe dort) zur Beeinflussung der Geldmenge eingesetzt wird. Dabei werden von der Zentralbank festverzinsliche Wertpapiere von den Kreditinstituten unter der Bedingung angekauft, dass sie diese Wertpapiere zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder zurückkaufen (die Wertpapiere werden quasi in Pension genommen). Dem Bankensystem werden dadurch Geldmittel (Liquidität) entzogen oder zugeführt. Für diese Geschäfte berechnet die Zentralbank einen Zinssatz (Pensionssatz), der auch als ein Leitzinssatz gilt. Der Kauf von Wertpapieren durch die Zentralbank erhöht dabei die Geldmenge und verbilligt Kredite. Der Verkauf von Wertpapieren bewirkt die Verteuerung von Krediten und eine Verringerung der Geldmenge. Wertpapierpensionsgeschäfte werden den Kreditinstituten im Interner Link: Tenderverfahren (siehe dort) angeboten. Diese Geschäfte heißen bei der Europäischen Zentralbank Interner Link: Hauptrefinanzierungsgeschäfte (siehe dort) und Interner Link: längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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