Warenmarkt, auf dem börsenmäßig fungible Welthandelsgüter gehandelt werden. Die Handelsobjekte dieser Börsen sind ausschließlich bewegliche Sachgüter (soweit vertretbar und nicht leicht verderblich). Nach ihrer Verwendung unterscheidet man Warenbörsen für gewerbliche Rohstoffe (z. B. Erdöl, Baumwolle) sowie für Nahrungs- und Genussmittel (z. B. Getreide, Schweinehälften, Kaffee). Verknüpft mit Warenbörsen sind oft auch Warenterminbörsen, an denen Termingeschäfte mit fungiblen Welthandelsgütern abgeschlossen werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.