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Wirtschaftsprüfer | bpb.de

Wirtschaftsprüfer Buchprüfern, Prüfung des Abschlusses, Bestätigungsvermerk

öffentlich bestellte und vereidigte Person, deren Hauptaufgabe es ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, besonders der Jahresabschlüsse von Unternehmen, durchzuführen. Wirtschaftsprüfer haben das alleinige Recht, als Abschluss- oder Bilanzprüfer die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu prüfen (externe Revision). Bei anderen Unternehmen kann die Prüfung auch von vereidigten Buchprüfern oder Buchprüfungsgesellschaften vorgenommen werden.

Sind bei der Prüfung des Abschlusses keine Einwände zu erheben, entsprechen die Unterlagen somit den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, dann wird dies durch den Bestätigungsvermerk dokumentiert. Die Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beraten auch die Unternehmen (Mandanten) in steuerlichen und unternehmerischen Fragen; für ihre Tätigkeit benötigen sie eine besondere Ausbildung und eine staatliche Zulassung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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