Strafzinsen, die erhoben werden, wenn der Kontoinhaber z. B. eines Sparkontos vorzeitig über noch nicht frei verfügbare Spareinlagen verfügen möchte. Ohne Einhaltung der mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist können maximal 2 000 € im Kalendermonat abgehoben werden. Auf die Berechnung eines Vorfälligkeitspreises kann im Falle einer wirtschaftlichen Notlage des Sparers (z. B. bei Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) verzichtet werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.