ein rechtlich eigenständiger Vertrag vor dem eigentlichen Versicherungsvertrag. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Frist oder mit Einlösung des Versicherungsscheins.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.