Das 2008 in Kraft getretene Gesetz fußt auf einer erweiterten Informationspflicht der Behörden und dem Auskunftsrecht für Verbraucher bei Behörden. Dadurch sollen Markttransparenz erhöht, Rechtssicherheit geschaffen und gewissenhafte Anbieter vor schwarzen Schafen geschützt werden. Das Gesetz gilt für Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände wie Geschirr, Reinigungsmittel, Kosmetika, Textilien und Spielzeug, seit 2012 auch für Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerartikel.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.