eine Situation, die jeder mitmacht, der eine neue Arbeitsstelle sucht. Der mögliche neue Arbeitgeber darf alles fragen, was für die Einstellungsentscheidung wichtig ist. Folgende Fragen müssen deshalb auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden: beruflicher Werdegang, Zeugnis- und Prüfungsnoten, Wehr- und Zivildienstzeiten, allgemeine Fragen zum Gesundheitszustand, Vorstrafen (soweit diese Informationen für den angestrebten Arbeitsplatz wesentlich sind). Fragen, die den privaten Bereich betreffen, müssen nicht (oder können unwahr) beantwortet werden, z. B. Frage nach Schwangerschaft, Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei oder Religionsgemeinschaft.
Wird einem Bewerber eine unzulässige Frage gestellt, ist er zu einer Antwort nicht verpflichtet. Da dieses Verhalten seine Einstellungschancen verringern kann, darf der Bewerber eine unzulässige Frage auch unrichtig beantworten. Erfährt der Arbeitgeber später die Wahrheit, muss der Bewerber dennoch nicht mit einer Anfechtung des Arbeitsvertrages oder einer fristlosen Kündigung rechnen. Nach der Rechtsprechung hat der Bewerber das Recht auf »Lüge«.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.