die rechtswidrige Verzögerung der Leistung durch den Schuldner. Dieser gerät in Verzug, wenn er einer erfüllbaren Verpflichtung zur Leistung trotz Fälligkeit und trotz Mahnung schuldhaft nicht nachkommt. Zum Schuldnerverzug zählen Lieferverzug und Zahlungsverzug. Ein Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die Leistung nicht annimmt (Annahmeverzug).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.