Eine Verwahrung im geschlossenen Depot liegt vor, wenn Gegenstände, z. B. Urkunden, Schmuck, Edelsteine, in den feuer- und einbruchsicheren Tresorräumen eines Kreditinstituts aufbewahrt werden. Verwahrstück ist ein verpackter Gegenstand, z. B. werden ein Gemälde, eine Briefmarkensammlung, ein Koffer dem Kreditinstitut zur Aufbewahrung übergeben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.