eine vertraglich festgehaltene Geldstrafe für den Schuldner, der eine vereinbarte Leistung überhaupt nicht oder zu spät erbringt; bei Verzug muss gezahlt werden. Verpflichtet sich z. B. ein Unternehmen, eine Klinik bis zu einem bestimmten Datum fertigzustellen, und wird der Termin überschritten, ist laut Vertrag eine Strafe von 50 000 € pro Tag Verzug zu zahlen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.