öffentlicher Verkauf einer Sache an den Meistbietenden, z. B. Teppiche, Kunstgegenstände. Zur Feststellung der Qualität, Farbe usw. ist der Interessent vorher auf den genauen Augenschein angewiesen. Im Wechselspiel zwischen Versteigerer und den Kaufinteressenten, die sich durch Handheben gegenseitig überbieten, wird der Preis ermittelt. Durch Zuschlag an den Meistbietenden wird der Kaufvertrag geschlossen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.