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Verstaatlichung | bpb.de

Verstaatlichung

Bezeichnung für die Überführung von Privateigentum z. B. an Unternehmen oder Grundstücken in Staatseigentum oder Gesellschaftseigentum. Das Grundgesetz lässt eine Interner Link: Enteignung (siehe dort) grundsätzlich zwar zu, sie muss jedoch im allgemeinen Interesse sein, dem sozialen Wohl dienen und der ehemalige Eigentümer muss entschädigt werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten