die privaten Betriebe des Versicherungswesens, meist in der Rechtsform von Aktiengesellschaften (Versicherungsgesellschaften) oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, das sind besondere Vereine, bei denen die Gesamtheit der Versicherten zugleich den Versicherer bildet und deren Organisation derjenigen der AG ähnelt. Im Bereich der Individualversicherung sind auch öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen tätig.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.