Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Versicherungsteuer | bpb.de

Versicherungsteuer

zu den Verkehrssteuern zählende Steuer, die vom Versicherungsentgelt (Prämie) berechnet wird. Der Steuersatz beträgt in der Regel 19 %; niedrigere Sätze gelten etwa für die Feuerversicherung (14 %) oder die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (3,8 %). Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen anstelle der Umsatzsteuer erhoben und abgeführt. Das Aufkommen von (2015) 12,4 Mrd. € steht dem Bund zu. Lebens- und private Krankenversicherungen unterliegen nicht der Steuer.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten