Bezeichnung sowohl 1) für die Betriebe des Versicherungswesens, im Bereich der Individualversicherung Versicherungsunternehmen, im Bereich der Sozialversicherung Versicherungsträger genannt, als auch 2) für das in diesen Betrieben erstellte Wirtschaftsgut Versicherungsschutz.
In der Individualversicherung (Privatversicherung) bildet die Versicherungspflicht anders als in der Sozialversicherung eine Ausnahme (wichtigste Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung); die Kalkulation der Beiträge (Prämien) richtet sich im Grundsatz nach der Höhe des vom Versicherungsunternehmen übernommenen Risikos und nicht nach dem Einkommen des Versicherten. Versicherung bedeutet also Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung. Der Versicherte muss einen Beitrag zahlen, der dem Wert der ihm zu gewährenden Leistungen entspricht. Die Höhe des Beitrages hängt von der Größe des Risikos ab (Gesundheitszustand, Alter), mit dem der einzelne Versicherte die Versicherungsgemeinschaft belastet (risikogerechte Beiträge). Das Versicherungsprinzip ist am deutlichsten in der Privatversicherung verwirklicht, in der Sozialversicherung zum Teil.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.